GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet11. Wahlperiode
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (G-SIG: 11020170)
Bezug: Siehe auch XG04 Inhalt: Ratifizierung des am 24. Oktober 1936 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommens, die bisher wegen inzwischen geklärter Fragen betr. Strafsanktionen nicht stattgefunden hatte; Abhängigkeit des Einsatzes als Kapitän oder Wachoffizier des Deck- und Maschinendie…
Quelle: DIP, Drucksache 21/88 · Datenstand 07.05.2025
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (G-SIG: 11020170). DIP-Vorgang 176915, Drucksache 21/88, Datenstand 07.05.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/176915.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen