GesetzgebungInitiative: Fraktion der SPDAbgelehnt11. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (G-SIG: 11020173)
Inhalt: Einfügung eines § 252a und Änderung der §§ 231 und 313 ZPO sowie Einfügung eines § 16a FGG: Aufnahme einer Anweisung an die Gerichte, in Entscheidungen, die mit einem befristeten Rechtsbehelf anfechtbar sind, eine Information für die Prozeßparteien aufzunehmen, ob die Entscheidung einer rechtsförmlichen Überpr…
Quelle: DIP, Drucksache 11/1704 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (G-SIG: 11020173). DIP-Vorgang 176935, Drucksache 11/1704, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/176935.
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