GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet11. Wahlperiode
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts (G-SIG: 11020468)
Bezug: Siehe auch C45 und C62 Europäische Impulse: Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (89/48/EWG - ABl. Nr. L 19 (1989)). Inhalt: Zulassung von EG-Ausländern mit einer in einem EG-St…
Quelle: DIP, Drucksache 568/89 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts (G-SIG: 11020468). DIP-Vorgang 177230, Drucksache 568/89, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/177230.
Verlauf
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