GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet11. Wahlperiode
Gesetz zu dem Vertrag vom 10. Juli 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von Kapitalanlagen (G-SIG: 11020447)
Bezug: Siehe auch XD01 Inhalt: Ratifizierung des am 10. Juli 1989 unterzeichneten, dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Es entstehen keine Kosten. Nebenschlagwörter: Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Jugoslawien
Quelle: DIP, Drucksache 502/89 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Vertrag vom 10. Juli 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von Kapitalanlagen (G-SIG: 11020447). DIP-Vorgang 177302, Drucksache 502/89, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/177302.
Verlauf
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