GesetzgebungInitiative: Rheinland-PfalzVerkündet16. Wahlperiode
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Anhebung der Pauschale betr. Haftentschädigung für immaterielle Schäden von 11 Euro auf 25 Euro pro Hafttag; Änderung § 7 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz Die Mehrkosten für die Haushalte der Bundesländer betragen voraussichtlich etwa 1 Mio Euro pro Jahr. Für den Bundeshaushalt ist nur geringe Mehrbelastung zu erw…
Quelle: DIP, Drucksache 151/09 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. DIP-Vorgang 18272, Drucksache 151/09, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/18272.
Verlauf
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