GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet10. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) (G-SIG: 10020307)
Inhalt: Bereitstellung von Mitteln in Höhe von ca. 4,3 Mrd DM zur Förderung der Wirtschaft einschließlich Berlins, Finanzierung der Ausgaben zu 17 v.H. durch Kreditaufnahme. Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens wird in Einnahmen und Ausgaben auf 4,299 Mrd DM festgestellt. Der Bundesminister für Wirtschaft wird…
Quelle: DIP, Drucksache 525/84 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) (G-SIG: 10020307). DIP-Vorgang 190167, Drucksache 525/84, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/190167.
Verlauf
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