GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet10. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) (G-SIG: 10020436)
Inhalt: Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 4,625 Mrd DM zur Förderung der Wirtschaft einschließlich Berlins, Ermächtigung zur Kreditaufnahme in Höhe von 0,917 Mrd DM (ca. 20 v.H. der Ausgaben). Der Wirtschaftsplan 1986 wird in Einnahme und Ausgabe auf 4,625 Mrd DM festgelegt, zur Deckung der Ausgaben wird der Bund…
Quelle: DIP, Drucksache 372/85 · Datenstand 26.07.2022
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) (G-SIG: 10020436). DIP-Vorgang 191193, Drucksache 372/85, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/191193.
Verlauf
13 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat5 Stationen