GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet9. Wahlperiode
Gesetz zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits (G-SIG: 09020184)
Inhalt: Befreiung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen, Zollplafonds für eine begrenzte Anzahl von Waren, schrittweiser Abbau der Zölle für bestimmte Rohstoffe, Verbesserung des Marktzugangs zum Agrarsektor, schrittweise Beseitigung der Hemmnisse im Warenverkehr in mehreren Etappen, Förderung der Technologie in…
Quelle: DIP, Drucksache 146/82 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits (G-SIG: 09020184). DIP-Vorgang 205821, Drucksache 146/82, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/205821.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen