FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Voraussetzung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an ausländische Arbeitnehmer (G-SIG: 00048990)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 7. Februar 1979.
Quelle: DIP, Drucksache 08/2532 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Voraussetzung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an ausländische Arbeitnehmer (G-SIG: 00048990). DIP-Vorgang 219786, Drucksache 08/2532, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/219786.
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