FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Einstufung eines Einfamilienhauses unter das sogenannte geschützte Vermögen gemäß § 88 des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 00050376)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 1. Juni 1979.
Quelle: DIP, Drucksache 08/2894 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Einstufung eines Einfamilienhauses unter das sogenannte geschützte Vermögen gemäß § 88 des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 00050376). DIP-Vorgang 220972, Drucksache 08/2894, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/220972.
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