FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer (G-SIG: 00044869)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 17. Februar 1978.
Quelle: DIP, Drucksache 08/1497 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer (G-SIG: 00044869). DIP-Vorgang 223388, Drucksache 08/1497, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/223388.
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