Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Mögliche Reform des § 219a StGB bzgl. der ärztlichen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Originaltext der Frage(n): Plant die Bundesregierung eine Reform des § 219a StGB, damit Fälle wie der aktuelle Fall einer Frauenärztin (die vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat – vgl. www.zeit.de…
Quelle: DIP, Drucksache 19/188 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Mögliche Reform des § 219a StGB bzgl. der ärztlichen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. DIP-Vorgang 230563, Drucksache 19/188, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/230563.
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