GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet19. Wahlperiode
Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
Ratifikation der von der 169. Tagung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Genf am 21. bis 24. Juni 2016 angenommenen Revision 3 des Übereinkommens: Harmonisierung technischer Bestimmungen im Automobilsektor mittels neuer Verzeichnisse mit verwaltungstechnischen und verfahrenstechnischen Besti…
Quelle: DIP, Drucksache 549/18 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden. DIP-Vorgang 241050, Drucksache 549/18, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/241050.
Verlauf
11 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen