Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Rücknahme der Entscheidung vom Herbst 2015 zum Verbleib von schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen
Originaltext der Frage(n): Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Ausnahmeentscheidung nach § 18 Absatz 4 Nummer 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, in welcher Form zurückgenommen?
Quelle: DIP, Drucksache 19/7584 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Rücknahme der Entscheidung vom Herbst 2015 zum Verbleib von schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen. DIP-Vorgang 244064, Drucksache 19/7584, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/244064.
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