Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Vorgaben für die Dauerbremsprüfung für batterieelektrische Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N3 und M3
Originaltext der Frage(n): Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Vorgaben für die Dauerbremsprüfung (Bremsprüfung Typ II A gemäß Anhang 4 der UNECE-Regelung 13) für batterieelektrische Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N3 und M3 so angepasst bzw. ausgelegt werden, dass diese nicht länger eine…
Quelle: DIP, Drucksache 19/14662 · Datenstand 17.07.2024
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Deutscher Bundestag: Vorgaben für die Dauerbremsprüfung für batterieelektrische Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N3 und M3. DIP-Vorgang 254873, Drucksache 19/14662, Datenstand 17.07.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/254873.
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