GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet19. Wahlperiode
Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge
Erweiterung der Rechtsgrundlagen zur Übermittlung bereits verarbeiteter Daten zwischen Behörden in Deutschland zum Zweck der Vorsorge für eine Versorgungskrise; Änderung §§ 2, 6, 9, 10 und 13 Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz sowie § 15 Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren
Quelle: DIP, Drucksache 429/20 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge. DIP-Vorgang 265702, Drucksache 429/20, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/265702.
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