Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Beendigung der operativen Tätigkeit von FRONTEX in der griechischen Ägäis
Originaltext der Frage(n): Hat die Bundesregierung den Exekutivdirektor von FRONTEX nach Artikel 46 Absatz 2 der EU-Verordnung 2019/1896 vom 13. November 2019 ersucht, die operative Tätigkeit in der griechischen Ägäis zu beenden, obwohl die Tätigkeit von FRONTEX nach dem 103. Erwägungsgrund der Verordnung, insbesonder…
Quelle: DIP, Drucksache 19/27703 · Datenstand 16.04.2025
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Deutscher Bundestag: Beendigung der operativen Tätigkeit von FRONTEX in der griechischen Ägäis. DIP-Vorgang 275472, Drucksache 19/27703, Datenstand 16.04.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/275472.
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