GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet19. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Verbesserung der Rentabilität der Anlagetätigkeit des Fonds zur Finanzierung der nuklearen Entsorgung durch Umstellung von der kameralistischen auf die kaufmännische Buchführung, Trennung zwischen Anlage- und Verwaltungstätigkeit durch Herauslösung der Vorschriften über die Wirtschaftsführung des Vermögensanlagebestan…
Quelle: DIP, Drucksache 258/21 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. DIP-Vorgang 275945, Drucksache 258/21, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/275945.
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