Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Nichtauflistung der BDS-Bewegung im Verfassungsschutzbericht 2020
Originaltext der Frage(n): Wird die vom Deutschen Bundestag als antisemitisch bezeichnete BDS-Bewegung nicht im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für 2020 ("Verfassungsschutzbericht 2020") aufgeführt, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einschätzung der BDS-Bewegung als antisemitisch nicht teilt o…
Quelle: DIP, Drucksache 19/30797 · Datenstand 08.01.2024
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Deutscher Bundestag: Nichtauflistung der BDS-Bewegung im Verfassungsschutzbericht 2020. DIP-Vorgang 279329, Drucksache 19/30797, Datenstand 08.01.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/279329.
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