Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Weitere Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen durch die EU erst nach der rechtsverbindlichen Absicherung gentechnikfreier Regionen; Novellierung des Gentechnik-Gesetzes unter Berücksichtigung der Haftung des Verursachers bei Verunreinigungen durch Genpflanzen
Originaltext der Frage(n): Vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Pläne der EU-Kommission, national zusätzliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen einrichten zu wollen, die Position, dass die EU-Kommission keine weiteren Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen, auch nicht eine Neuzu…
Quelle: DIP, Drucksache 17/2371 · Datenstand 26.02.2024
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Deutscher Bundestag: Weitere Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen durch die EU erst nach der rechtsverbindlichen Absicherung gentechnikfreier Regionen; Novellierung des Gentechnik-Gesetzes unter Berücksichtigung der Haftung des Verursachers bei Verunreinigungen durch Genpflanzen. DIP-Vorgang 28015, Drucksache 17/2371, Datenstand 26.02.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/28015.
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