GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet17. Wahlperiode
Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)
Vollständige Übernahme der zur Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen öffentlichen Mittel und pauschalierte Erstattung der bei den Hochschulen anfallenden Zweckausgaben durch den Bund; Änderung § 11 Stipendienprogramm-Gesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festlegung der Höchstförderquoten du…
Quelle: DIP, Drucksache 550/10 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG). DIP-Vorgang 29181, Drucksache 550/10, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/29181.
Verlauf
12 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen