Mündliche FrageBeantwortet20. Wahlperiode
Beibehaltung der Social-Media-Kanäle der Bundesregierung entgegen dem Rat des Bundesdatenschutzbeauftragten
Originaltext der Frage(n): Warum folgt die Bundesregierung nicht der Empfehlung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Abschaltung ihrer Social-Media-Kanäle, und zieht die Bundesregierung im Falle eines Abschaltungsbescheides tatsächlich eine Klage in Betracht (www.lto.de/recht/nac…
Quelle: DIP, Drucksache 20/5941 · Datenstand 13.01.2026
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Deutscher Bundestag: Beibehaltung der Social-Media-Kanäle der Bundesregierung entgegen dem Rat des Bundesdatenschutzbeauftragten. DIP-Vorgang 297394, Drucksache 20/5941, Datenstand 13.01.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/297394.
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