Mündliche FrageBeantwortet20. Wahlperiode
Verkürzung der Fristen für Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen
Originaltext der Frage(n): Wie begründet die Bundesregierung die in ihrem am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" verkürzten Fristen für die Kommunen zur Erstellung ihrer Wärmepläne um jeweils sechs Monate, also bis 31. De…
Quelle: DIP, Drucksache 20/8346 · Datenstand 07.12.2023
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Deutscher Bundestag: Verkürzung der Fristen für Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. DIP-Vorgang 303551, Drucksache 20/8346, Datenstand 07.12.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/303551.
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