GesetzgebungInitiative: BundesregierungErledigt durch Ablauf der Wahlperiode20. Wahlperiode
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)
Gesteigerter Schutz für bedrohte oder gefährdete Personen vor missbräuchlicher Ausforschung ihrer Meldedaten: Anhebung der Schwelle für die Erteilung einer Melderegisterauskunft an private Dritte, Auskunftssperren für Mandatsträger, Verlängerung der gesetzlichen Frist der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre, Verbo…
Quelle: DIP, Drucksache 236/24 · Datenstand 21.07.2026
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Deutscher Bundestag: Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG). DIP-Vorgang 312280, Drucksache 236/24, Datenstand 21.07.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/312280.
Verlauf
6 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat3 Stationen