Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Zuzug von Arbeitnehmern aus osteuropäischen EU-Staaten nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Originaltext der Frage(n): Auf welcher Grundlage geht das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, davon aus, dass im Zuge der am 1. Mai 2011 in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit, „künftig jährlich zwischen 100 000 und 140 000 Arbeitskräfte“ aus den acht osteuropäischen EU-Staa…
Quelle: DIP, Drucksache 17/3947 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Zuzug von Arbeitnehmern aus osteuropäischen EU-Staaten nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit. DIP-Vorgang 31500, Drucksache 17/3947, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/31500.
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