Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt zum Studienplatzausbau durch Nordrhein-Westfalen
Originaltext der Frage(n): Wird Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Bundesregierung seinen Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt nach einer etwaigen Bestätigung der einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Studienplätzeausbaus zukünftig nachkommen können?
Quelle: DIP, Drucksache 17/4493 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt zum Studienplatzausbau durch Nordrhein-Westfalen. DIP-Vorgang 32660, Drucksache 17/4493, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/32660.
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