Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Nachweis des Ausschlusses von Einträgen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln und Futterfettsäuren
Originaltext der Frage(n): Wie sollen Futtermittelbetriebe nach Auffassung der Bundesregierung nachweisen, dass ein Eintrag unerwünschter Stoffe in die Futterfette und Futterfettsäuren ausgeschlossen ist, wie im Rahmen der geplanten Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gefordert?
Quelle: DIP, Drucksache 17/4493 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Nachweis des Ausschlusses von Einträgen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln und Futterfettsäuren. DIP-Vorgang 32767, Drucksache 17/4493, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/32767.
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