AntragInitiative: Fraktion der AfDAbgelehnt21. Wahlperiode
Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit § 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Zuletzt: Beratung am 23. April 2026.
Quelle: DIP, Drucksache 21/5305 · Datenstand 30.04.2026
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Deutscher Bundestag: Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit § 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. DIP-Vorgang 333686, Drucksache 21/5305, Datenstand 30.04.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/333686.
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