Mündliche FrageBeantwortet17. Wahlperiode
Vereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht
Originaltext der Frage(n): Inwieweit ist die Verschärfung zu § 8 Absatz 3 neuer Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur für maximal ein Jahr, solange nicht das Sprachniveau B 1 nachgewiesen wurde) bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht ve…
Quelle: DIP, Drucksache 17/5120 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Vereinbarkeit der Verschärfung zu § 8 Abs. 3 Satz 5 (neu) des Aufenthaltsgesetzes bei türkischen Staatsangehörigen mit dem Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht. DIP-Vorgang 34359, Drucksache 17/5120, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/34359.
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