GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet17. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit
Ratifikation des am 12. Oktober 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommen nebst Durchführungsabkommen: uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat (Leistungsexport) und Erfüllung der Wartezeit durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten; Verordnungsermächtigung betr. Durchführung des Abkommens
Quelle: DIP, Drucksache 855/11 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit. DIP-Vorgang 41292, Drucksache 855/11, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/41292.
Verlauf
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