GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet17. Wahlperiode
Gesetz zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)
Ratifikation der am 15. Dezember 2010 vom Gouverneursrat des IWF durch Beschluss Nr. 66-2 in Washington D. C. genehmigten Änderung: Reform der Zusammensetzung des IWF-Exekutivdirektoriums durch Wahl aller statt des bisherigen Rechts der Ernennung von fünf Exekutivdirektoren durch die größten Anteilseigner
Quelle: DIP, Drucksache 33/12 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF). DIP-Vorgang 41804, Drucksache 33/12, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/41804.
Verlauf
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