GesetzgebungInitiative: Fraktion der SPDAbgelehnt17. Wahlperiode
Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG)
Regelungen zur Festsetzung einer verbindlichen Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und in Vorständen sowohl börsennotierter als auch mitbestimmter Unternehmen ab dem Jahr 2015, Verfassungsauftrag zur Herstellung von Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf, stufenweise Umsetzung, Ve…
Quelle: DIP, Drucksache 17/8878 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG). DIP-Vorgang 42988, Drucksache 17/8878, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/42988.
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