Mündliche FrageBeantwortet16. Wahlperiode
Staaten, die das UNESCO-Kulturgutübereinkommen vom 14.11.1970 nicht nur ratifiziert, sondern auch in nationales Recht umgesetzt haben, und in denen es über eine 1-zu-1-Umsetzung der Konvention hinausgehende Ausführungsgesetze gibt (G-SIG: 16041154)
Zuletzt: Mündliche Frage/Schriftliche Antwort am 18. Oktober 2006.
Quelle: DIP, Drucksache 16/2923 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Staaten, die das UNESCO-Kulturgutübereinkommen vom 14.11.1970 nicht nur ratifiziert, sondern auch in nationales Recht umgesetzt haben, und in denen es über eine 1-zu-1-Umsetzung der Konvention hinausgehende Ausführungsgesetze gibt (G-SIG: 16041154). DIP-Vorgang 4691, Drucksache 16/2923, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/4691.
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