GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet18. Wahlperiode
Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
Befugnis der Bundesländer zur landesgesetzlichen Festlegung bestimmter Mindestabstände von Windenergieanlagen zu bestimmten baulichen Nutzungen; Änderung § 249 Baugesetzbuch Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu länderspezifischen Regelungen (Länderöffnungsklausel) für Mindestabstände zwischen Windenergieanlag…
Quelle: DIP, Drucksache 155/14 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen. DIP-Vorgang 59400, Drucksache 155/14, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/59400.
Verlauf
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