GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet16. Wahlperiode
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit (G-SIG: 16019226)
Inhalt: Ratifikation des von der Allgemeinen Konferenz der ILO am 25. Juni 1990 angenommenen Übereinkommens: Schutz von Arbeitnehmern vor schädlichen Folgen durch die Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit (in der Bundesrepublik Deutschland nach der Novellierung der Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit dem A…
Quelle: DIP, Drucksache 361/06 · Datenstand 26.07.2022
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit (G-SIG: 16019226). DIP-Vorgang 6323, Drucksache 361/06, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/6323.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen