Mündliche FrageBeantwortet18. Wahlperiode
Mindestzahl von Bodenabfertigungsdienstleistern nach § 3 Absatz 2 BADV am Flughafen Düsseldorf
Originaltext der Frage(n): Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass "§ 3 Absatz 2 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV bestimmt, dass die Anzahl von 2 nicht unterschritten werden darf. Die Anlage 5 kann damit nur Mindestzahlen enthalten" (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 2…
Quelle: DIP, Drucksache 18/7330 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Mindestzahl von Bodenabfertigungsdienstleistern nach § 3 Absatz 2 BADV am Flughafen Düsseldorf. DIP-Vorgang 71842, Drucksache 18/7330, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/71842.
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