GesetzgebungInitiative: BundesregierungFür erledigt erklärt18. Wahlperiode
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
Einführung bußgeldbewehrter Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betr. Umgang mit Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz: vierteljährliche Berichtspflicht, Vorgaben für ein wirksames Beschwerdemanagement, Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, Auskunftsan…
Quelle: DIP, Drucksache 315/17 · Datenstand 26.06.2026
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG). DIP-Vorgang 81097, Drucksache 315/17, Datenstand 26.06.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/81097.
Verlauf
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