GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet15. Wahlperiode
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005) (G-SIG: 15019444)
Bezug: Siehe auch E023 und E087 Inhalt: Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 5,2 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung der Ausgaben durch Zins- und Tilgungseinnahmen sowie zu rund 39 v.H. durch Kreditaufnahme. Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft…
Quelle: DIP, Drucksache 440/04 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005) (G-SIG: 15019444). DIP-Vorgang 95671, Drucksache 440/04, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/95671.
Verlauf
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