GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet12. Wahlperiode
Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 (G-SIG: 12020340)
Bezug: Siehe auch B67 Inhalt: Keine Gehaltserhöhung für die Mitglieder der Bundesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993, Erhöhung der Amtsbezüge erst ab dem 1.1.1994. Der Bundeshaushalt wird entlastet. Nebenschlagwörter: Bundesregierung/Keine Gehaltserhöhung für die Mitglieder…
Quelle: DIP, Drucksache 510/92 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 (G-SIG: 12020340). DIP-Vorgang 154320, Drucksache 510/92, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/154320.
Verlauf
12 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen