GesetzgebungInitiative: Fraktion der SPDAbgelehnt10. Wahlperiode
Gesetz über den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten (G-SIG: 10020385)
Inhalt: Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist": Teilnahme an einer 3-jährigen schulischen Ausbildung für Bewerber mit Realschulabschluß bzw. gleichwertiger Ausbildung oder Hauptschulabschluß mit einer 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung; Staatliche Prüfung; Anrechnun…
Quelle: DIP, Drucksache 10/3163 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz über den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten (G-SIG: 10020385). DIP-Vorgang 189717, Drucksache 10/3163, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/189717.
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