FragestundeBeantwortet9. Wahlperiode
Aufkommen aus dem durch das Beschäftigungsförderungsgesetz neu zu schaffenden § 67c des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte und Höhe des Verwaltungsaufwands (G-SIG: 09045676)
Zuletzt: Mündliche Antwort am 10. März 1982.
Quelle: DIP, Drucksache 09/1425 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Aufkommen aus dem durch das Beschäftigungsförderungsgesetz neu zu schaffenden § 67c des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte und Höhe des Verwaltungsaufwands (G-SIG: 09045676). DIP-Vorgang 200757, Drucksache 09/1425, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/200757.
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