FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Berücksichtigung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes bei Gesamtbeauftragung von Sanierungsträgern durch die Gemeinden (G-SIG: 00053817)
Zuletzt: Schriftliche Antwort am 21. März 1980.
Quelle: DIP, Drucksache 08/3792 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Berücksichtigung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes bei Gesamtbeauftragung von Sanierungsträgern durch die Gemeinden (G-SIG: 00053817). DIP-Vorgang 229146, Drucksache 08/3792, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/229146.
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