FragestundeBeantwortet8. Wahlperiode
Nichtgewährung der Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes aus übertragenen Brennrechten durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (G-SIG: 00054071)
Zuletzt: Mündliche Antwort am 23. April 1980.
Quelle: DIP, Drucksache 08/3914 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Nichtgewährung der Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes aus übertragenen Brennrechten durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (G-SIG: 00054071). DIP-Vorgang 229210, Drucksache 08/3914, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/229210.
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