AntragInitiative: Fraktion der FDPAbgelehnt19. Wahlperiode
Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus
Hinwirken auf Ausschluss von der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit bei Begehung von Straftaten durch Vertreter der Körperschaft in Verfolgung gemeinnütziger Zwecke; Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung Bezug: Vorherige Einbringung siehe BT-Drs 19/1985
Quelle: DIP, Drucksache 19/2580 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus. DIP-Vorgang 236326, Drucksache 19/2580, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/236326.
Verlauf
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