Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Definition des Begriffs "Rechteinhaber" im Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Originaltext der Frage(n): Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung vom Begriff der Rechteinhaber („the rightholders“) in Artikel 13 Absatz 1 des Trilog-Ergebnisses des Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market (Ratsdok. 6382/19 vom…
Quelle: DIP, Drucksache 19/8433 · Datenstand 10.09.2025
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Deutscher Bundestag: Definition des Begriffs "Rechteinhaber" im Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. DIP-Vorgang 245112, Drucksache 19/8433, Datenstand 10.09.2025. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/245112.
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