GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet20. Wahlperiode
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Erhöhung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Einwohner auf 40.000 bzw. 80.000 Euro als Ergebnis der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019; Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, BR-Drs. 566/23 · Datenstand 30.04.2024
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Deutscher Bundestag: Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Vorgang 305372, BR-Drs. 566/23, Datenstand 30.04.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/305372.
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