RechtsverordnungInitiative: Bundesministerium für Arbeit und Soziales21. Wahlperiode
Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
Regelung der Voraussetzungen für den Datenabruf durch die Familienkassen, Abrufberechtigung, Verfahren, Prüfungs- und Dokumentationspflichten.
Quelle: DIP, Vorgang 331056 · Datenstand 01.04.2026
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Deutscher Bundestag: Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV). DIP-Vorgang 331056, Datenstand 01.04.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/331056.
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