GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet18. Wahlperiode
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Umsetzung der EuGH-Entscheidung zur Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten sowie Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt: Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn unter Aufhebung der Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht durch BMI bzw. BRg, Wahl durch Bundestag und Vereidigung…
Quelle: DIP, Drucksache 395/14 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde. DIP-Vorgang 62014, Drucksache 395/14, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/62014.
Verlauf
13 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen