AntragAbgeschlossen18. Wahlperiode
Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe
Zuletzt: Beratung am 6. November 2015. Bekräftigung des fehlenden Erfordernisses der Änderung des Strafrechts durch Einführung neuer Straftatbestände betr. Beihilfe zur Selbsttötung.
Quelle: DIP, Drucksache 18/6546 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe. DIP-Vorgang 70132, Drucksache 18/6546, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/70132.
Verlauf
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