Mündliche FrageBeantwortet18. Wahlperiode
Feststellung von Immobilieneigentum in Deutschland von Beschuldigten in ausländischen Verfahren
Originaltext der Frage(n): In welcher Art und Weise ist deutschen Ermittlungsbehörden, insbesondere dem BKA in seiner Funktion als nationale Vermögensabschöpfungsstelle (Asset Recovery Office – ARO) gemäß Beschluss 2007/845/JI des Rates, die Feststellung von Immobilieneigentum in Deutschland von Beschuldigten in…
Quelle: DIP, Drucksache 18/11554 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Feststellung von Immobilieneigentum in Deutschland von Beschuldigten in ausländischen Verfahren. DIP-Vorgang 80590, Drucksache 18/11554, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/80590.
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